Mit ACETO sind Sie rechtzeitig vorbereitet – offline stabil, online stark
Was ändert sich für Wahlärzt:innen?
Seit 01.07.2024
- Verpflichtende WAHonline Honorarnotenübermittlung (Ausnahme: < 300 Patient:innen pro Jahr)
- Elektronische Abrechnung über WAHonline oder ELDA
Vorteile für Patient:innen: Schnelle Rückerstattung (in ca. 14 Tagen)
Ab 01.01.2026
- e-Card Services für Wahlärzte: Nutzungsvereinbarung Basis- oder Plus-Wahlpartner
- ELGA Nutzung: e-Medikation, e-Befund, e-Impfpass
- ICD Diagnoseverschlüsselung über codierservice.ehealth.gv.at
- Elektronische Services:
- eRezept für Wahlarzt
- eAU – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- eVO – elektronische Verordnung
- eKOS – elektronische Zuweisung
- ABS – Arzneimittelbewilligungsservice
- SAS – Sozialversicherungsnummern Abfrage-Service
- DAS – Datenabfrageservice (Ökotool)
- WKS – Wahlarzt Kontaktservice
- eWP – e-Wahlpartner Diagnose- & Leistungsübermittlungsservice
Mit ACETO zur einfachen WAHonline-Anbindung für die gesetzeskonforme Honorarnotenübermittlung.
Bringen Sie Ihre Ordination auf den aktuellen Stand:
Warum ACETO?
1. Offline stabil, online stark → Maximale Sicherheit
- Lokale Nutzung auch ohne Internet
- Automatische Synchronisierung mit Online-Services
- Ausfallsicherheit für den Ordinationsalltag
- Datenhaltung im zertifizierten Rechenzentrum in Österreich
- DSGVO-konform und sicher
Mehr Infos zu ACETOcloud und ACETOonline
2. Die ACETO Wahlarztampel
Ihre Leistungsposition wird automatisch and die jeweilige Krankenkasse übersetzt.
- Klarheit vor der Abrechnung
- Weniger Rückfragen
- Schnellere Kostenerstattung
3. Alle e-Card & ELGA Services integriert
Von WAHonline bis eRezept, eAU, eKOS und ABS – alles in einer Software.
- Ein System statt Insellösungen
- Zukunftssicher für alle kommenden Anforderungen
Häufige Fragen - FAQ
Nein, verpflichtend erst ab 01.01.2026. Eine rechtzeitige Vorbereitung vermeidet aber Engpässe.
Seit 01.07.2024 über WAHonline oder ELDA. ACETO unterstützt den kompletten Workflow.
Sie zeigt Ihnen an, wie Ihre Leistungsposition von der jeweiligen Krankenkasse behandelt wird – für klare, fehlerfreie Abrechnung.
Ab 2026 Pflicht: Diagnosen müssen über den offiziellen Codierservice (ICD) digital übermittelt werden. ACETO integriert den Prozess direkt in die Praxissoftware.
Wahlärzt:innen sind verpflichtet, folgende e-Card- und ELGA-Funktionalitäten zu implementieren:
• e-Card Identitäts- und Gültigkeitsprüfung (mit Lesegerät)
• Dokumentation von Patientenkontakten
• Zugriff auf ELGA-Daten (e-Befunde, e-Medikation)
• Eintragung in den e-Impfpass
• Diagnosecodierung (strukturierte Diagnosen gemäß Klassifikation)
Diese Verpflichtungen gelten ohne Abschluss einer zusätzlichen Nutzungsvereinbarung mit der Sozialversicherung. Damit erfüllen Wahlärzt:innen alle gesetzlichen Anforderungen.
Werden darüber hinaus weitere e-Card Services genutzt, erfolgt dies im Rahmen einer freiwilligen Nutzungsvereinbarung mit der Sozialversicherung. Wahlärzt:innen verpflichten sich damit zur Nutzung folgender zusätzlicher Dienste:
• e-Rezept (elektronische Verordnung)
• eKOS (elektronische Zuweisungen und Bewilligungen)
• ABS (Arzneimittelbewilligungsservice)
• eAUM (elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung)
• Weitere e-Health-Funktionalitäten nach aktuellem Stand
Wichtig: Die Ärztekammer empfiehlt aktuell, diese Plus-Vereinbarung nicht zu unterzeichnen, da wesentliche rechtliche und technische Fragen noch ungeklärt sind.