Registrierkasse

Funktion Registrierkasse

Die Registrierkasse ist ein Teilbereich des Kassenbuchs und betrifft ausschließlich Barumsätze. Die integrierte Lösung erfüllt alle Anforderungen des Gesetzgebers nach §131 BAO und kann seit dem 01.01.2016 als Kassensystem in Ihrer Ordination eingesetzt werden.

Allgemeine Informationen

Seit dem 1.1.2016 gelten für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen.

Registrierkassenpflicht

Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn

  • der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,- und

  • die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,- im Jahr überschreiten.

Belegerteilungsverpflichtung 

Für jedes Unternehmen besteht seit dem 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.

Was versteht man unter „Barumsätze“? 

Als Barumsätze gelten Umsätze, bei denen die Gegenleistung mit Bargeld, Kredit- oder Bankomatkarte, sowie anderen vergleichbaren Zahlungsformen (z.B. Zahlung mittels Mobiltelefon oder PayLife Quick) beglichen wird. Als Barzahlung gilt weiters die Hingabe von Barschecks sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen. Bezahlung mit Erlagschein oder E-Banking zählt nicht zu den Barumsätzen!

Geht die Belegerteilungspflicht mit der Kassenpflicht zwingend einher? 

Die Belegerteilungsverpflichtung gilt für jeden Betrieb seit dem 1.1.2016 (egal ob Kassenpflicht besteht oder nicht).

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